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Kinderzuschlag

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Kinder sollen möglichst wenig darunter leiden, dass ihre Eltern nur ein geringes Einkommen haben. Deshalb können Alleinerziehende und Elternpaare bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt monatlich maximal 140 EUR pro Kind.

Anspruch darauf haben Sie, wenn Ihre Kinder unter 25 Jahre alt sind, noch bei Ihnen zu Hause wohnen. Weitere Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind folgende.

  • für das betreffende Kind wird Kindergeld bezogen
  • das Elternpaar verdient monatlich mindestens 900 EUR (Alleinerziehende: 600 EUR)
  • es besteht zum Zeitpunkt des Antrags kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • Einkommen und Vermögen übersteigen nicht die Höchsteinkommensgrenze

Die Höchsteinkommensgrenze wird ermittelt aus dem "elterlichen Bedarf im Sinne Arbeitslosengeld II", desweiteren aus dem Gesamtkinderzuschlag sowie den Kosten für die Wohnung entsprechend der Bemessungsgrenze.

Auch an die Eltern von Schülern wurde gedacht. So bekommen Eltern für Ihre Schulkinder, wenn sie im August Kinderzuschlag beziehen, zusätzlich eine Zahlung von 100 EUR. Das passiert ganz automatisch, wenn Ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder Berufsschule besucht. Sie müssen dies also nicht extra beantragen.

Zuständig für Anträge und Fragen zum Thema Kinderzuschlag ist die Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit).

Den Antrag für den Kinderzuschlag können Sie hier downloaden.


 
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