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Alleinerziehende erhalten Kinderbonus nur zur Hälfte

( 1 Eltern-Wertung )

Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur 50 Prozent des Kinderbonus`. Der Gesetzgeber hat sich dabei gedacht, das der Kinderbonus zu beiden Teilen den Eltern zu steht, was bedeutet, dass der nicht erziehende Partner seinen Unterhalt um 50 EUR mindern darf und somit indirekt von dieser Einmalzahlung profitiert. Leider stellt sich so die eigentlich gute Idee, den Kindern im April einen Bonus von 100 EUR zu gewähren, als Halbwahrheit heraus. Niemand kann wohl sicherstellen, dass die 50 EUR beider Elternteile auch wirklich beim Kind ankommen. In der Regel kommt ja der/die Alleinerziehende für die Kosten im Alltag auf. Alleinerziehende bekommen zwar die 100 EUR Einmalleistung mit dem Kindergeld komplett ausbezahlt, es bleiben aber, da der frühere Partner seinen Unterhalt in diesem Monat um 50 EUR mindern darf, eben auch nur 50 EUR beim Kind hängen. So entpuppt sich der Kinderbonus als das, was er wohl eigentlich ist: ein Elternbonus.

Da kann die Bundesfamilienministerin an die getrennt lebenden Eltern appellieren, "...dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputt zu machen..." aber die Realität wird diesem Ideal wohl nicht nahe kommen können. Man fragt sich an dieser Stelle, ob die Gesetztesgeber von der schwierigen Situation bei getrennt lebenden Elternteilen nicht wissen?! Warum kann man gesetzlich nicht sicher stellen, das der gut gemeinte Kinderbonus von 100 EUR auch wirklich beim Kind ankommt? Diese Frage wird wohl nie eine Antwort bekommen und so bleibt uns tatsächlich nur zu hoffen, dass die Eltern, auch wenn sie getrennt leben, für die gerechte Verteilung des Geldes sorgen werden. Wenn das mal gut geht....


 
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Nur wenige Sonnenschutzmittel sind gut
Sonnenschutz ist für Kinder enorm wichtig. Deshalb denken gesundheitsbewusste Eltern natürlich an das Eincremen, bevor Ihre Kinder im Sommer draussen spielen gehen. Niemand ahnt dabei, dass das gekaufte Sonnenschutzmittel vielleicht Nebenwirkungen hat. Das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST hat festgestellt, dass nur 2 von 21 Mitteln ohne Beanstandung sind. Gleich sechse Produkte wurden mit "ungenügend" bewertet. In der Regel wurden vor allem die UV-Filter in den Sonnenschutzmitteln beanstandet. Bei 16 Produkten wurden UV-Filter gefunden, die in Verdacht stehen, eine Wirkung ähnlich der von Hormonen zu haben. Hier gilt es also genau zu prüfen, welches Mittel man bei seinen Kindern zum Sonnenschutz einsetzt.
Die Testergebnisse gibt es in der Juli-Ausgabe von ÖKOTEST und unter www.oekotest.de.