Spätestens wenn Ihre Schulkinder zu Teenagern werden, fangen sie an, sich für soziale Netzwerke im Internet zu interessieren. Viele haben heute ihren eigenen Computer und betreiben immer mehr auch online Networking. Auch die Smartphones unterstützen das. Das Thema "soziale Online-Netzwerke" kommt also ganz automatisch irgendwann auf den Tisch. Haben die Freunde das erst für sich entdeckt, ist auch Ihr Kind bald dabei, den wie im real life möchte man auch online nicht draussen bleiben sondern "Freund sein", Interessen teilen und neue entdecken. Das ist in deutschen Kinderzimmern längst zur Normalität geworden. Circa 67 % der 12- bis 24-jährigen sind mehrmals in der Woche in sozialen Netzwerken eingeloggt und verbringen dort bis zu zwei Stunden am Tag (Quelle: Studie der Landesanstalt Medien Nordrhein-Westfalen). Da heisst es für Eltern: nicht den Anschluss verlieren.
Denn nicht nur Ihre Kinder - auch die Eltern sollten sich rechtzeitig mit dem Thema Urheberschutzrecht und Datenschutz auseinandersetzen. So lauert hinter jedem Upload von beispielsweise Musik die Gefahr der Abmahnung, denn oft haben Urheber bzw. Verlag das alleinige Recht, Werke im Netz zu veröffentlichen. So etwas müssen auch Kinder heutzutage wissen, damit sie sich nicht strafbar machen, denn Sie als Eltern werden dann zur Verantwortung gezogen.
Soziale Netzwerke im Test
Überall, wo Sie und ihre Kinder Daten hinterlassen, besteht die Gefahr, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden. Die einzelnen Netzwerke handhaben das ganz unterschiedlich. Deshalb hat Stiftung Warentest nun einmal die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern aufgezeigt. Die Ergebnisse waren weitestgehend negativ. Aber fangen wir mit den positiven Kandidaten an. SchülerVZ und StudiVZ bieten den Benutzern die Möglichkeit auf die Verwendung derer Daten Einfluss zu nehmen. Die sogenannten Verwertungsrechte bleiben bei ihnen und die Anbieter geben in der Regel keine Daten an Dritte weiter.
Ganz anders sieht es bei Facebook, MySpace und Co aus. Sie liefern Daten ungehindert an Dritte aus. Zu welchem Zweck ist oft unklar. Dies sollte man zumindest wissen, bevor man sich hier anmeldet. Stiftung Warentest hat außerdem getestet, wie leicht sich ein Hacker Zugang zu den Nutzerkonten verschaffen kann. Dies gelang leider oft relativ einfach. Hier müssen die einzelnen Anbieter unbedingt nachbessern.
Zum Umgang mit sozialen Netzwerken gehören auch diese Fakten: fast jeder Jugendliche hat schon einmal mit Cybermobbing zu tun gehabt, 30% wurden online belästigt. Da scheint das Veröffentlichen von privaten Fotos noch recht harmlos aber auch hier gilt: wenn jemand auf dem Foto zu sehen ist, der nicht sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat, wird dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Deshalb sollten Ihre Kinder alle anderen auf dem Foto vor Veröffntlichung um Ihr Einverständnis bitten. Rechtlich sicher ist dies allerdings nur in schriftlicher Form. Das ist sicher nicht alltagstauglich aber fragen sollte man die anderen Beteiligten lieber doch vorher.
Der Tipp zum Schluss
Man kann und sollte seinen Kindern die Kommunikation in diesen Online-Netzwerken nicht verbieten. Wie so oft ist auch hier Aufklärung angesagt. Sie sollten sich bei jedem Upload sicher sein, dass sie kein Problem damit haben, dass ein Foto, Bild oder Musikstück damit öffentlich wird und auch von anderen verwendet und verbreitet werden kann. Selbst wenn man seine eigene Version online gelöscht hat, kann es im Netz trotzdem noch Kopien davon geben und die wird man nicht ohne Weiteres unsichtbar machen können.
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