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Alleinerziehende erhalten Kinderbonus nur zur Hälfte

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Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur 50 Prozent des Kinderbonus`. Der Gesetzgeber hat sich dabei gedacht, das der Kinderbonus zu beiden Teilen den Eltern zu steht, was bedeutet, dass der nicht erziehende Partner seinen Unterhalt um 50 EUR mindern darf und somit indirekt von dieser Einmalzahlung profitiert. Leider stellt sich so die eigentlich gute Idee, den Kindern im April einen Bonus von 100 EUR zu gewähren, als Halbwahrheit heraus. Niemand kann wohl sicherstellen, dass die 50 EUR beider Elternteile auch wirklich beim Kind ankommen. In der Regel kommt ja der/die Alleinerziehende für die Kosten im Alltag auf. Alleinerziehende bekommen zwar die 100 EUR Einmalleistung mit dem Kindergeld komplett ausbezahlt, es bleiben aber, da der frühere Partner seinen Unterhalt in diesem Monat um 50 EUR mindern darf, eben auch nur 50 EUR beim Kind hängen. So entpuppt sich der Kinderbonus als das, was er wohl eigentlich ist: ein Elternbonus.

Da kann die Bundesfamilienministerin an die getrennt lebenden Eltern appellieren, "...dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputt zu machen..." aber die Realität wird diesem Ideal wohl nicht nahe kommen können. Man fragt sich an dieser Stelle, ob die Gesetztesgeber von der schwierigen Situation bei getrennt lebenden Elternteilen nicht wissen?! Warum kann man gesetzlich nicht sicher stellen, das der gut gemeinte Kinderbonus von 100 EUR auch wirklich beim Kind ankommt? Diese Frage wird wohl nie eine Antwort bekommen und so bleibt uns tatsächlich nur zu hoffen, dass die Eltern, auch wenn sie getrennt leben, für die gerechte Verteilung des Geldes sorgen werden. Wenn das mal gut geht....

 
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Kinder in Obhut des Jugendamts

Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 2007 pro Tag 77 Kindern in die Obhut des Jugendamt gekommen sind. Das sind 28200 Kinder pro Jahr. 435 Kinder wurde sogar gegen den Willen der Eltern aus der Familie herausgenommen. Jugendämter nehmen Kinder und Jugendliche in Obhut, die sich in einer schwierigen und sie gefährdenden Situation befinden. Dies geschieht auf eigenen Wunsch der Kinder (7000 Mal im letzten Jahr) oder durch Hinweise der Polizei oder Bildungseinrichtungen.

3000 Kinder (das sind ca. 11 Prozent) wurden an Orten aufgegriffen, an denen Drogenhandel praktiziert wurde oder Bordelle betrieben wurden. Bei knapp einem Viertel der Kinder, die Hilfe durch das Jugendamt erfahren haben, ging es um Vernachlässigung oder Anzeichen von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch. Die Dunkelziffer in Sachen Missbrauch und Misshandlungen dürfte um einiges höher sein.

 


Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)