Es gibt Nachrichten für Eltern, die schreibt man wirklich gerne.... Das Wachstumsbeschleunigungsgesetzt wurde im letzten Dezember vom Bundesrat genehmigt und bringt Eltern und Kindern einige finanzielle Vorteile. So wurde zum 1.1.2010 das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 184 EUR angehoben. Eltern mit einem dritten Kind bekommen dafür 190 EUR, für das vierte Kind und folgende werden 215 EUR gezahlt.
Auch bei den Kinderfreibeträgen gibt es eine Verbesserung. Diese liegen statt bislang bei 6024 EUR, in 2010 bei 7008 EUR pro Jahr. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde von 1.080 auf 1.260 EUR pro Elternteil angehoben.
Wenn Ihre Kinder volljährig und in Ausbildung sind, können Sie seit 2010 bis zu 8004 EUR im Jahr verdienen. Verdienen Sie mehr als diesen Betrag, geht der Kindergeldanspruch der Eltern verloren.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alleinstehende Väter oder Mütter sind auf Unterhalt angewiesen. Im Idealfall bekommen Sie diesen regelmässig. Das Gesetz berücksichtigt aber auch die Alleinerziehenden, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihre Kinder erhalten. Denen wird ein sogenannter Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Und dieser ist 2010 ebenfalls gestiegen. Wenn Ihr Kind bis zu fünf Jahren alt ist, erhalten Sie als Vorschuss 133 EUR (vorher 117). Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren steigt die Vorauszahlung von 158 Euro auf 180 Euro.
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Photo: © Rolf Plühmer / www.pixelio.de





