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Gefährliches Kinderspielzeug und Luftballons

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Wer hat nicht schon mal einen für einen Kindergeburtstag einen Luftballon mit dem Mund aufgeblasen? Sie haben dabei bestimmt nicht an N-Nitrosamine gedacht oder? Diese können aber durch aus im Material von Luftballons zu finden sein und lösen zumindest im Tierversuch Krebs aus. Deshalb sollten Sie und Ihre Kinder den Kontakt zu diesen Stoffen möglichst minimieren. Das Bundesverbraucherministerium hat nun dafür gesorgt, dass spätestens ab September 2009 auf den Verpackungen von Luftballons vor dem Kontakt mit dem Mund gewarnt wird und statt dessen die Verwendung einer Luftpumpe empfohlen wird.

Spielzeug und Schnuller sollen demnächst frei von N-Nitrosaminen sein

Ob Spielzeug, Beruhigungs oder Flaschensauger - hier dürfen in Zukunft gar kein N-Nitrosamine mehr nachgewiesen werden. Produkte, die sich nicht an diese strenge Richtlinie halten, müssen bis Anfang nächsten Jahres aus dem Verkehr gezogen werden. Das Bundesverbraucherministerium schützt mit dieser national einheitlichen Regelung somit noch besser Babys und Kinder.


Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtstschaft und Verbraucherschutz
 
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Junge Familien bekommen in Baden-Württemberg eine besondere Förderung. Sie erhalten nach der Geburt ihres Kindes einen Bildungsgutschein über 40 EUR. Verwendet werden kann der Gutschein innerhalb des ersten Lebensjahres für Kurse, die der Kindesentwicklung dienen. Welche Kurse damit genau gefördert werden, erfahren die Eltern in einem Faltblatt, das sie zusammen mit dem Gutschein erhalten.
Es kann dabei um die Kinderpflege sowie Bewegung oder Ernährung des Babys gehen.  Außerdem kann der Gutschein für Kurse in Sachen Familienbildung ("Väter in Elternzeit" o.ä.) eingesetzt werden. 

Den Gutschein erhalten junge Eltern in Baden-Württemberg bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.