Nun endlich hat der Bundestag das Kinderförderungsgesetz beschlossen. Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, kommt richtig Bewegung in das Betreuungsangebot für die unter 3-jährigen Kinder. Bis 2013 soll die Betreuung soweit ausgebaut sein, dass es bundesweit für jedes dritte Kind unter 3 Jahren einen Platz in einer Kita oder Tagespflege zur Verfügung steht. Dann hat erstmals jedes Kind ab dem dreizehnten Monat seines Lebens einen Rechtsanspruch auf derartige frühe Förderung.Â
Gerade berufstätige Eltern können dann früher wieder in Ihren Job einsteigen und müssen nicht mehr teilweise deutlich teurere Angebote in Anspruch nehmen. Und neu ist, dass nun auch die Mütter einen Anspruch auf die Betreuungsplätze haben, die auf der Suche nach einer Arbeitstelle sind. Somit haben auch Alleinerziehende bessere Chancen, da sie sich nicht erst dann auf die Arbeitssuche begeben können, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung auf eine stärkeres Angebot in der Kindertagespflege. 30 Prozent der zu schaffenende Betreuungsplätze sollen in diesem Bereich entstehen. Hierzu wurden klare Regelungen getroffen. Alle Tagesmütter ohne pädagogische Qualifikation dürfen nicht mehr als 5 Kinder betreuen. Und auch mit dieser Qualifikation darf die Anzahl der betreuten Kinder nicht höher sein als der Durchschnitt einer Kitagruppe. Außerdem wurde im Kinderförderungsgesetz festgelegt: Tagesmütter erhalten die Hälfte Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Staat.
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