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Gefährliches Kinderspielzeug und Luftballons

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Wer hat nicht schon mal einen für einen Kindergeburtstag einen Luftballon mit dem Mund aufgeblasen? Sie haben dabei bestimmt nicht an N-Nitrosamine gedacht oder? Diese können aber durch aus im Material von Luftballons zu finden sein und lösen zumindest im Tierversuch Krebs aus. Deshalb sollten Sie und Ihre Kinder den Kontakt zu diesen Stoffen möglichst minimieren. Das Bundesverbraucherministerium hat nun dafür gesorgt, dass spätestens ab September 2009 auf den Verpackungen von Luftballons vor dem Kontakt mit dem Mund gewarnt wird und statt dessen die Verwendung einer Luftpumpe empfohlen wird.

Spielzeug und Schnuller sollen demnächst frei von N-Nitrosaminen sein

Ob Spielzeug, Beruhigungs oder Flaschensauger - hier dürfen in Zukunft gar kein N-Nitrosamine mehr nachgewiesen werden. Produkte, die sich nicht an diese strenge Richtlinie halten, müssen bis Anfang nächsten Jahres aus dem Verkehr gezogen werden. Das Bundesverbraucherministerium schützt mit dieser national einheitlichen Regelung somit noch besser Babys und Kinder.


Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtstschaft und Verbraucherschutz

 
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Jugendschutzgesetz-Änderung
Das erste Gesetz, dass die Änderung des Jugendschutzgesetzes regelt ist nun in Kraft. Ziel des Ganzen ist vor allem der Schutz vor extremer Gewaltdarstellung in Computerspielen. Die Hersteller werden so zu einer deutlicheren Kennzeichnung der Altersfreigabe gezwungen. Außerdem wird die Indizierung solcher Inhalte vereinfacht. Als judendgefährdend werden hauptsächlich Mord- und Kampfszenen eingestuft, die besonders detailliert dargestellt werden und bei denen Selbstjustiz als geeignetes Mittel empfunden wird. Die Alterskennzeichen der FSK werden auf dem Frontcover eine Größe von mindestens 250 Quadratmilimetern haben und so leichter zu erkennen sein.