Kinder Themen

...für ein schöneres Leben mit Kindern

 
  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Home

Was macht Ihr Kind im Internet?

( 1 Eltern-Wertung )

Kind am LaptopWissen Sie, was Ihr Kind im Internet so alles macht, welche Seiten es besucht, wie es das Internet durch eigene Beiträge bereichert? Hier gilt für Eltern besondere Vorsicht! Kinder kennen in der Regel kein Urheberrecht und, wie die Erfahrung zeigt, selbst Eltern haben von diesem Thema bisher wenig bis gar nichts gehört. Das kann ziemlich teuer werden. Auch wenn Sie als Eltern mit Internet vielleicht nicht viel zu tun haben und sich nicht auskennen: ihre Kinder machen sich rasent schnell mit den Möglichkeiten des Internets vertraut, nutzen diese und begehen, ohne es zu wissen, so manche Urheberrechtsverletzung. Und diese wird, so sie erkannt wird, bestraft.

Was Kinder auch im Internet machen - ihre Eltern haften!

Zuletzt hat es die 7. Zivilkammer des Landgerichts München in einem Urteil festgestellt, dass Eltern für das, was Ihre Kinder im Internet machen, haftbar gemacht werden können. Im Urteil vom 19.06.2008 ging es um Videos, die eine Tochter aus 70 Fotografien erstellt hat. Da es aber nicht selbstgemachte Fotografien waren, hatte sie somit das Urheberrecht verletzt, was es verbietet, fremde Werke ohne Zustimmung des Urhebers zu kopieren, verbreiten und zu verändern. Laut Gericht haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt.

Vertrauen ist gut - Stichproben auch!

Das Internet ist reich an wertvollen Informationen und kann sogar soziale Bindungen schaffen. Aber da es auch viele Gefahren birgt, die Kinder einfach nicht überblicken, müssen Eltern sich informieren. Kindern den Zugang zum Internet zu verweigern ist sicher nicht zeitgemäss. Aber Sie als Eltern müssen sich über Risiken im Klaren sein und Ihre Kinder darüber belehren. Es gibt zahlreiche Kontrollmöglichkeiten, um zu überprüfen, was Ihre Kinder am Computer gemacht haben. Wir empfehlen, regelmässig danach zu schauen und mit Ihren Kindern darüber zu sprechen. Ein Programm, mit dem Sie die Computeraktivitäten Ihrer Kinder überprüfen können, ist zum Beispiel der Visual Time Analyzer.

Es geht hierbei nicht um die totale Überwachung sondern um Stichproben. Wenn Ihre Kinder auf dem Spielplatz spielen, schauen Sie ja auch ab und zu aus dem Fenster, ob alle ok ist. So soll es auch im Internet sein. Und wenn von Ihren Kindern problematische Seiten im Internet besucht werden, heißt das noch nicht, dass sie diese mit Absicht gewählt haben. Suchmaschinen bringen einen selbst bei harmlosen Suchbegriffen auf Webseiten, die für Kinder wenig oder nicht geeignet sind. Hier zählt das Gespräch, frei von Vorwürfen. Tauschen Sie sich aus, lassen Sie sich von der Begeisterung für das Internet anstecken und ganz nebenbei bleibt Ihnen Ärger mit Gerichten erspart.


Photo: © Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de

 

Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung dazu! Wir freuen uns auf Ihre Erfahrung.


Sicherheitscode
Aktualisieren

Weitere Kinder-Themen:


Bildungsgutscheine in Baden-Württemberg

Junge Familien bekommen in Baden-Württemberg eine besondere Förderung. Sie erhalten nach der Geburt ihres Kindes einen Bildungsgutschein über 40 EUR. Verwendet werden kann der Gutschein innerhalb des ersten Lebensjahres für Kurse, die der Kindesentwicklung dienen. Welche Kurse damit genau gefördert werden, erfahren die Eltern in einem Faltblatt, das sie zusammen mit dem Gutschein erhalten.
Es kann dabei um die Kinderpflege sowie Bewegung oder Ernährung des Babys gehen.  Außerdem kann der Gutschein für Kurse in Sachen Familienbildung ("Väter in Elternzeit" o.ä.) eingesetzt werden. 

Den Gutschein erhalten junge Eltern in Baden-Württemberg bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.