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| Kinderzuschlag |
Seit 2008 wird Kinderzuschlag ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Wenn Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben sie Anspruch auf Kinderzuschlag. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 140 EUR monatlich für ein Kind bis zum 25. Lebensjahr, vorausgesetzt, für dieses Kind wird Kindergeld bezahlt. |