Kinder Themen

...für ein schöneres Leben mit Kindern

 
  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Home Lexikon E Elterngeld

Elterngeld

E-Mail Drucken
Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 

Das Elterngeld soll frisch gebackenen Eltern die Freiheit geben, nach der Geburt ihres Kindes ganz oder auch nur teilweise auf die Tätigkeit in Ihrem Beruf zu verzichten, damit sie möglichst viel Zeit haben, den Start des neuen Familienmitglieds zu erleben und zu begleiten. Eltern bekommen mit dem Elterngeld 67 Prozent vom Durchschnitt ihres vor der Geburt bezogenen Gehalts (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten). Die Mindesthöhe des Elterngelds beträg 300 EUR und diesen Betrag bekommen auch Eltern, die zuvor nicht einer beruflichen Tätigkeit nachgingen. Die obere Grenze liegt bei 1800 EUR. Das Geld bekommen Sie maximal 14 Monate lang ausgezahlt, wenn Mutter und der Vater Elternzeit nehmen. Alleinerziehende erhalten die kompletten 14 Monate Elterngeld.

 

Elterngeld erhalten aber nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch Adoptiveltern und unter bestimmten Voraussetzungen auch Verwandte bis zum dritten Grade.

Sonderregelungen beim Elterngeld

  • Wenn Sie vor der Geburt weniger als 1000 EUR verdient haben, beträgt das Elterngeld 100% des vorigen Gehalts. 
  • Familien mit mehreren kleinen Kindern bekommen beim Elterngeld einen Aufschlag von 10 Prozent (mindestens 75 EUR).
  • Eltern von Mehrlingen erhalten zusätzlich zum normalen Elterngeld ab dem zweiten Kind je 300 EUR Zuschlag.

Wo und wann kann man Elterngeld beantragen?

Elterngeld beantragen Sie bei den Elterngeldstellen. Eine Liste mit zuständigen Elterngeldstellen in Ihrem Bundesland finden Sie hier. Elterngeld können Sie einmal für sich beantragen. Dies müssen Sie nicht zwingend sofort nach der Geburt tun, jedoch erhalten Sie rückwirkende Zahlungen nur für drei Monate, vor denen der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

 
Weitere Kinder-Themen:
-

http://www.wikio.de


www.jako-o.de

Laufräder im Test

15 Kinderlaufräder hat die Stiftung Warentest in ihrer Juli-Ausgabe getestet. Die schlechte Nachricht: bei elf der Laufräder wurden Kontaktgifte gefunden, die bei Berührung in den Körper eindringen. Diese Schadstoffe können Krebs auslösen und das Erbgut verändern. Hier gilt also höchste Alarmstufe. Außerdem wurden bei vier Laufrädern ein Weichmacher, der eigentlich bei Spielzeug verboten ist. Die Laufräder hätten also noch nicht einmal auf dem Markt sein dürfen. Besser sieht es da schon bei den Fahreigenschaften aus. Dort haben alle getesten Produkte ein "Gut" oder "Befriedigung" erhalten.

Alle Testergebnisse zu den Laufrädern gibt es auf www.test.de.