Das Elterngeld soll frisch gebackenen Eltern die Freiheit geben, nach der Geburt ihres Kindes ganz oder auch nur teilweise auf die Tätigkeit in Ihrem Beruf zu verzichten, damit sie möglichst viel Zeit haben, den Start des neuen Familienmitglieds zu erleben und zu begleiten. Eltern bekommen mit dem Elterngeld 67 Prozent vom Durchschnitt ihres vor der Geburt bezogenen Gehalts (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten). Die Mindesthöhe des Elterngelds beträg 300 EUR und diesen Betrag bekommen auch Eltern, die zuvor nicht einer beruflichen Tätigkeit nachgingen. Die obere Grenze liegt bei 1800 EUR. Das Geld bekommen Sie maximal 14 Monate lang ausgezahlt, wenn Mutter und der Vater Elternzeit nehmen. Alleinerziehende erhalten die kompletten 14 Monate Elterngeld.
Elterngeld erhalten aber nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch Adoptiveltern und unter bestimmten Voraussetzungen auch Verwandte bis zum dritten Grade.
Sonderregelungen beim Elterngeld
- Wenn Sie vor der Geburt weniger als 1000 EUR verdient haben, beträgt das Elterngeld 100% des vorigen Gehalts.Â
- Familien mit mehreren kleinen Kindern bekommen beim Elterngeld einen Aufschlag von 10 Prozent (mindestens 75 EUR).
- Eltern von Mehrlingen erhalten zusätzlich zum normalen Elterngeld ab dem zweiten Kind je 300 EUR Zuschlag.
Wo und wann kann man Elterngeld beantragen?
Elterngeld beantragen Sie bei den Elterngeldstellen. Eine Liste mit zuständigen Elterngeldstellen in Ihrem Bundesland finden Sie hier. Elterngeld können Sie einmal für sich beantragen. Dies müssen Sie nicht zwingend sofort nach der Geburt tun, jedoch erhalten Sie rückwirkende Zahlungen nur für drei Monate, vor denen der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.





